39 Abs. 2 RPV erteilt werden dürfen. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.5 Hingegen wäre es im Lichte der Zweitwohnungsinitiative zulässig, eine Baubewilligung mit der nutzungsbeschränkenden Auflage zu verbinden, dass die Wohnung als Erstwohnung genutzt wird. Ob deshalb die Sache an die Baubehörde zurückzuweisen wäre, um dem Beschwerdeführer zu ermöglichen, eine Nutzungsbeschränkung zu beantragen (vgl. dazu BGer-Urteil 1C_666/2013 vom 25. November 2013 E. 4), kann offen bleiben. Wie sich aus Nachfolgendem ergibt, kann dem Beschwerdeführer die beantragte Baubewilligung nämlich auch aus anderen Gründen nicht erteilt werden.