Die Kammer zieht in Erwägung: | |||||||||| | I. | |||||||||| | 1. | |||||||||| | Auf der in der Landwirtschaftszone liegenden Parzelle Nr. [...] in [...] steht ein militärisches Materiallager. Am 28. Juni 2012 ersuchte A.______ die Gemeinde Glarus Süd um Bewilligung eines Umbaus des Materiallagers sowie um dessen Umnutzung zu Wohnzwecken. Zur Prüfung des Baugesuchs holte die Gemeinde Glarus Süd diverse Stellungnahmen bei den kantonalen Fachstellen ein. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | In der Folge verweigerte das Departement Bau und Umwelt (DBU) am 19. September 2012 die raumplanungs- und waldrechtliche Ausnahmebewilligung für das Bauvorhaben.