___ aus, dass es rückwirkend schwierig sei zu beurteilen, ob diese Pathologien auf den Unfall im September 2012 zurückgeführt werden können. Zumindest gebe es in der medizinischen Literatur Publikationen zu Untersuchungen, wonach gewisse Traumamechanismen Ursache einer traumatischen Rotatorenmanschettenläsion sein können. Beim Auffahrereignis am 20. September 2012 sei davon auszugehen, dass die Krafteinwirkung auf die rechte Schulter passiv erfolgt sei. Der Unfall sei deshalb durchaus geeignet gewesen, die Schulterverletzung der Beschwerdeführerin zu verursachen. Hinzu komme, dass die Beschwerdeführerin vor dem Unfall beschwerdefrei gewesen sei.