| |||||||||| | | |||||||||| | 7.1 Nach Anhebung der Beschwerde wurde nun aber am 24. September 2013 in einem MRI im Spital J.______ festgestellt, dass die Supraspinatussehne der rechten Schulter gelenkseitig teilweise verletzt ist. Zudem zeigte sich im subacromialen Raum zwischen Schulterdach und Rotatorenmanschette ein ausgedehntes, teils entzündliches, teils vernarbtes Bursagewebe. Oberarzt Dr. med. K.______ äussert sich dazu in seinem Bericht vom 14. November 2013 dahingehend, dass die vormals klinisch festgestellte, subacromiale Reizsymptomatik von der Sehnenläsion hergerührt habe.