| |||||||||| | | |||||||||| | 6.3 Soweit die Beschwerdeführerin gegen diese in sich stimmige und schlüssige Beurteilung des Kreisarztes vorbringt, ein rezidivierendes Einschlaf- und Einklemmgefühl im Bereich des thorakolumbalen Übergangs rechts habe bereits beim Assessment in der Klinik D.______ Eingang in den medizinischen Bericht gefunden, so ist sie darauf hinzuweisen, dass als medizinische Erfahrungstatsache gilt, dass praktisch alle Diskushernien bei Vorliegen degenerativer Bandscheibenveränderungen entstehen und ein Unfallereignis nur ausnahmsweise als eigentliche Ursache davon in Betracht fällt.