Auch die Neurochirurgen der Klinik I.______ seien bezüglich eines radikulären Syndroms zurückhaltend und beurteilten den Zusammenhang der Diskushernie als fraglich. Aufgrund des Verlaufs mit den anfänglich unauffälligen klinischen Befunden sowohl im Dokumentationsbogen wie auch während des Assessments sei eine richtungsweisende Verschlimmerung einer vorbestehend degenerativ veränderten Halswirbelsäule nicht überwiegend wahrscheinlich anzunehmen. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.3