, FMH Neurologie, am 11. März 2013. | |||||||||| | | |||||||||| | Am 2. April 2013 nahm Dr. F.______ erneut eine ärztliche Beurteilung vor. Zusammenfassend gab er an, dass durch die ihm vorliegenden Akten eine strukturelle Unfallfolge bis anhin nicht habe bestätigt werden können. Die von der Neurologin beschriebene radikuläre, also die Nervenwurzel betreffende, Symptomatik sei nicht weiter abgeklärt worden. Das späte Auftreten der Symptomatik spreche überwiegend wahrscheinlich gegen eine unfallkausale Pathologie. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.4 Die Beschwerdeführerin begab sich am 11. und am 19. April sowie am 13. Mai 2013 in Behandlung in der Klinik I.___