_, die Beschwerdeführerin klage immer noch über sehr starke Schmerzen im Bereich der oberen zervikalen Areale, über ein Einschlafgefühl über dem Schulterblatt und über eine Schmerzausstrahlung in den rechten Oberarm. Er habe weiterhin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit verordnet, weil sich die Beschwerdeführerin subjektiv in keiner Weise arbeitsfähig fühle. | |||||||||| | | |||||||||| | Im MRI der Halswirbelsäule vom 7. März 2013 konnte eine breitbasige Diskushernie C5/C6 mit möglicher beidseitiger C6-Tangierung festgestellt werden. Diese Diagnose stellte im Wesentlichen auch die Oberärztin der Neurologischen Praxis der Klinik G.______, Dr. med. H.______, FMH Neurologie, am 11. März