Parästhesien oder Sensibilitätsdefizite stellte er keine fest. | |||||||||| | | |||||||||| | Im Erhebungsblatt für die Abklärung von Halswirbelsäulen-Fällen vom 24. Oktober 2012 gab die Beschwerdeführerin an, sie sei anlässlich des Unfalls weder mit dem Kopf noch mit einem anderen Körperteil irgendwo angeprallt. Auf den Unfall sei sie nicht gefasst gewesen. Innert Stunden nach dem Unfall hätten sich Atembeschwerden, Oberkörperschmerzen, Schlafprobleme, Schulterschmerzen, Schmerzen an der Hals- und Lendenwirbelsäule, Kopfschmerzen, Schwindel und Nackenstarre eingestellt. Vor dem Unfall habe sie an migräneartigen Kopfschmerzen gelitten.