, FMH Allgemeinmedizin. Im Dokumentationsbogen für Erstkonsultationen nach kranio-zervikalem Beschleunigungstrauma vom 21. September 2012 hielt dieser fest, dass die Beschwerdeführerin den Kopf während des Unfalls nicht angeschlagen habe. Vor dem Unfall habe sie an keinen behandlungsbedürftigen Beschwerden gelitten. Seit dem Unfall klage sie über Kopf- und Nackenschmerzen, Schwindel und Schmerzen im Lendenwirbelsäulenbereich. Dr. C.______ diagnostizierte Nackenbeschwerden und muskuloskelettale Befunde im Sinne einer verminderten Beweglichkeit und punktuellen Druckschmerzhaftigkeit im Schultergürtel- und Nackenbereich. Parästhesien oder Sensibilitätsdefizite stellte er keine fest.