Sie beantragte die Aufhebung des Einspracheentscheids mitsamt der ihm zugrunde liegenden Verfügung sowie die Weitergewährung von Heilungskosten und Taggeldleistungen. Eventualiter sei ihr eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung zuzusprechen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Zur Beschwerde sowie zu den von A.______ am 18. Oktober 2013 nachgereichten medizinischen Unterlagen liess sich die Suva am 14. November 2013 vernehmen. Sie schloss auf Abweisung der Beschwerde. Am 18. November 2013 legte A.______ einen weiteren Arztbericht ins Recht, wozu die Suva am 25. November 2013 Stellung nahm.