Anlässlich des Erstgesprächs seien auch die Arbeitsbemühungen, welche er vor der Anmeldung beim RAV vorgenommen habe, geprüft und als genügend beurteilt worden. Die Arbeitsbemühungen für die Monate Mai und Juni 2013 seien rechtzeitig eingereicht und als genügend beurteilt worden, obschon er im Monat Juni 2013 nur ältere Arbeitsbemühungen aus den Jahren 2008 und 2009 habe nachweisen können. Die zuständige RAV-Mitarbeiterin habe ihm daraufhin nochmals erklärt, dass er für die entsprechenden Monate nur die Arbeitsbemühungen des jeweiligen Monats ausweisen müsse – diese dafür in gewünschter Anzahl und Qualität. | |||||||| | | |||||||| | 4.2