Am 5. August 2013 meldete das RAV dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Glarus (Arbeitsamt) die fehlenden Arbeitsbemühungen für die Kontrollperiode Juli 2013 und beantragte eine Einstellung der Anspruchsberechtigung gemäss vorgesehenem Einstellraster des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). | |||||||| | | |||||||| | 1.4 Das Arbeitsamt verfügte am 5. August 2013 wegen fehlenden Arbeitsbemühungen die Einstellung in der Anspruchsberechtigung für sieben Tage. Die am 15. August 2013 dagegen erhobene Einsprache, welche nun die getätigten Arbeitsbemühungen für die Kontrollperiode Juli 2013 enthielt, wies das Arbeitsamt am 16. August 2013 ab. | |||||||| | | |||||||| | 2. | |||||||| |