Es treffe nicht zu, dass er keine Arbeitsbemühungen für die Monate Mai, Juni und Juli 2013 nachweisen könne. Ausserdem reichte er weitere Arbeitsbemühungen vom Mai 2013 ein mit dem Hinweis, dass einige Bewerbungen für die Monate Juni, Juli und August 2013 noch in Bearbeitung oder offen seien und er diese im August 2013 einreichen werde. | |||||||| | | |||||||| | 1.3 Am 5. August 2013 meldete das RAV dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Glarus (Arbeitsamt) die fehlenden Arbeitsbemühungen für die Kontrollperiode Juli 2013 und beantragte eine Einstellung der Anspruchsberechtigung gemäss vorgesehenem Einstellraster des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).