___ im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum in Glarus (RAV) zum Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung an. Am 26. Juli 2013 reichte er beim RAV das Formular für seine persönlichen Arbeitsbemühungen für den Monat Juli 2013 ein, wobei jedoch nur solche vom Mai 2012 aufgeführt wurden. Da er keine Bemühungen für den Monat Juli 2013 eingereicht hatte, forderte das RAV ihn gleichentags zur Stellungnahme auf und teilte ihm mit, dass die Bemühungen vom Mai/Juni 2012 nicht akzeptiert werden könnten.