__ gefolgt werden, zumal er nachvollziehbar Rückschlüsse auf die vorliegend zu beurteilende Frage liefert. Seine Berichte sind mit Verweis auf die einschlägige medizinische Literatur einleuchtend und er setzt sich hinreichend und schlüssig mit den übrigen im Recht liegenden Akten auseinander. Seine Berichte bilden somit eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage. | |||||||| | | |||||||| | 6.5 Daraus ergibt sich, dass weder eine Berufskrankheit gemäss Art. 9 Abs. 1 UVG noch eine solche gemäss Art. 9 Abs. 2 UVG erstellt ist.