Weiter verkennt die Beschwerdeführerin, dass die von Dr. D.______ erwähnten Überkopftätigkeiten für die Anerkennung eines Leidens als Berufskrankheit durchaus eine gewisse Relevanz aufweisen können. So geht beispielsweise auch die Sportmedizin davon aus, dass Tendinopathien am Schultergelenk vor allem bei Überkopfsportarten wie Werfen und Gewichtheben auftreten. Insbesondere kommt es bei einer hakenförmigen Akromionkonfiguration zu einer relativen Enge mit daraus resultierender immer wiederkehrender Einklemmung und letztlich zu einer Tendinopathie der Supraspinatussehne (vgl. dazu Dr. med.