| |||||||| | | |||||||| | 6.4.5 Indem die Beschwerdeführerin aufgrund der 50%igen Tätigkeit in der Spedition der C.______AG weitere physische Belastungen geltend macht, widerspricht sie den Aussagen des Betriebsleiters vom 10. Juli 2007. Im Gegensatz zu ihrem Vorbringen, es sei bei dieser Tätigkeit unumgänglich gewesen ohne Hilfsmittel dauernd Lasten zu heben und zu verschieben, was die havarierte Schulter zusätzlich belastet hätte, betonte der Betriebsleiter, es hätten für sämtliche Arbeiten in der Spedition Maschinen und Hebewerkzeuge zur Verfügung gestanden. Weiter verkennt die Beschwerdeführerin, dass die von Dr. D.___