Dagegen verkennt sie, dass weder das Verwaltungsgericht noch das Bundesgericht in den älteren Urteilen von einer Körperbelastung von lediglich zehn Gramm Pressedruck pro Griffkorken ausgingen. So erwog das Verwaltungsgericht, dass es sich bei der repetitiven Dreh- und Druckbewegung um eine solche handle, welche keinen grossen Kraftaufwand erfordere. Sie sei zwar unzählige Male wiederholt worden, was aber nicht zur Folge habe, dass der erforderliche Kraftaufwand zu addieren sei und somit eine kraftvolle Bewegung resultiere (VGer-Urteil VG.2007.00159 vom 17. Dezember 2008 E. III/5d).