| |||||||| | | |||||||| | Dr. J.______ legt in seinen Berichten somit nicht dar, inwiefern die Leiden überwiegend wahrscheinlich berufsbedingt sind. Er bemerkt zwar, dass er eine freie Schultergelenksbeweglichkeit mit guter Kraft vorgefunden habe, mit Ausnahme beim Jobetest. Damit bestätigt Dr. J.______ aber nur die bereits diagnostizierten, unbestritten gebliebenen Diagnosen und gibt keine Rückschlüsse auf die in Frage stehende Kausalität. Allgemein stellt er auf die Aussagen der Beschwerdeführerin ab und setzt sich beispielsweise nicht mit der Möglichkeit einer degenerativen Veränderung der Schulter auseinander, wie sie bereits von Dr. G.______ diagnostiziert wurde.