| |||||||| | | |||||||| | 6.3 Die Schulterschmerzen fallen sodann nicht unter die arbeitsbedingten Erkrankungen gemäss Art. 9 Abs. 1 UVG i.V.m. Ziff. 2 des Anhang 1 der UVV. Wie die Beschwerdegegnerin nämlich zu Recht bemerkt, entspricht die Diagnose keiner der so genannten Listenerkrankungen. So lassen sich die Schulterbeschwerden nicht unter die so genannte Sehnenscheidenentzündung (Peritendinitis crepitans) subsummieren, da unbestrittenermassen eine Tendinose und nicht etwa eine Tendovaginitis vorliegt (vgl. dazu Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 259. A., Berlin/New York 2002, S. 1640). | |||||||| | | |||||||| | 6.4 | |||||||| | 6.4.1