mit Verweis auf die medizinische Fachliteratur aus, dass eine stark überwiegend wahrscheinlich berufsbedingte Ursache der Supraspinatussehnentendinopathie aufgrund des Alters der Beschwerdeführerin, ihrer Anatomie und ihrer beruflichen Belastung – wobei insbesondere kraftvolle Überkopfarbeiten nicht notwendig gewesen seien – nicht bestätigt werden könne. | |||||||| | | |||||||| | 6. | |||||||| | 6.1 Übereinstimmend gelangten die behandelnden Ärzte zur Ansicht, dass die Beschwerdeführerin an einer Tendinose der Supraspinatussehne bei zusätzlicher AC‑Gelenksarthrose und Acromion Typ III leide, was von den Parteien nicht bestritten wird.