Insbesondere habe die Beschwerdeführerin keine Überkopfarbeiten geleistet, welche die Schulter belastet hätten. Im Übrigen lasse sich aber auch bei Überkopfarbeiten (beispielsweise durch einen Gipser, Maler oder Elektriker) keine Häufung degenerativer Rotatorenmanschettenveränderungen feststellen. | |||||||| | | |||||||| | In der kreisärztlichen Beurteilung vom 4. November 2013 führte Dr. D.___