Seine Anamnese habe ergeben, dass die Beschwerdeführerin seit Jahren, vor allem bei Abduktionsbewegungen, rechtsseitige Schulterschmerzen verspüre. An ihrer früheren Arbeitsstelle habe sie repetitiv bei einem abduziertem Arm auf die Tischunterlage drücken müssen, was aufgrund der dabei empfundenen Schmerzen zunehmend nicht mehr möglich gewesen sei. Seit sie nicht mehr arbeite, hätten die Beschwerden deutlich nachgelassen, jedoch bestünden nach wie vor Schmerzen beim Heben und beim Liegen auf der rechten Seite.