| |||||||| | | |||||||| | 5. | |||||||| | 5.1 Aus den medizinischen Akten ergibt sich, dass Dr. med. E.______, Facharzt FMH für Chirurgie und Handchirurgie, am 17. November 2004 die von der Beschwerdeführerin beklagten Schmerzen in der rechten Schulter erstmals erwähnte. Dr. med. F.______, FMH für allgemeine Medizin, gelangte am 4. April 2005 sodann zur Ansicht, dass zunehmend gewisse Probleme von Seiten des Rückens, primär im Schulter- und Nackenbereich, bestünden, welche die Arbeitstätigkeit der Beschwerdeführerin erschweren würden. | |||||||| | | |||||||| | 5.2 Den medizinischen Stellungnahmen von Dr. med.