___ festgehalten, dass es sich bei den vorliegenden Schulterbeschwerden um eine epidemiologisch häufige Erkrankung handle, welche in der Bevölkerung verbreitet vorkomme, sodass sie nicht überwiegend wahrscheinlich durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sei. Im Übrigen seien die damals bei der C.______AG ausgeführten Arbeiten von den Bewegungsabläufen und Belastungen her auch gar nicht geeignet, die Schulter derart zu belasten, um die diagnostizierten Erkrankungen verursachen zu können. | |||||||| | | |||||||| | 5. | |||||||| | 5.1