Um Klarheit in der Sache zu schaffen und aufgrund neu vorgelegter Beweise sei eine Expertise in Auftrag zu geben. Falls dieses Gutachten die bundesgerichtlichen Erwägungen widerlegen werde, seien nicht die medizinischen Diagnosen für die Anerkennung als Unfall bzw. als Berufskrankheit entscheidend, sondern das auslösende Ereignis. Ferner sei der vorliegende Sachverhalt als Einzelfall zu behandeln, da es in der Schweiz keine vergleichbare Arbeitsstelle gebe und somit auch kein Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung gezogen werden könne.