Dies widerspreche sowohl den Angaben von ehemaligen Mitarbeitern als auch den Herstellerangaben des Klebestoffs "Miracol 13F2", welche allesamt auf einen viel höheren benötigten Pressedruck hinweisen würden. Das habe insbesondere das Bundesgericht in seinem Urteil vom 3. Juli 2009 verkannt, obschon ihm damals umfangreiches Material zur Verfügung gestanden habe, welches das Gegenteil aufgezeigt habe. Um Klarheit in der Sache zu schaffen und aufgrund neu vorgelegter Beweise sei eine Expertise in Auftrag zu geben.