Am 3. September 2013 gelangte A.______ mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht und beantragte neben der Anordnung einer Expertise sinngemäss die Aufhebung des Einspracheentscheids sowie die Ausrichtung von Leistungen durch die Suva. Letztere liess sich am 6. November 2013 vernehmen und schloss auf Abweisung der Beschwerde. | |||||||| | | |||||||| | 3.2 Am 20. November 2013 gab das Verwaltungsgericht A.______ auf deren Antrag hin Gelegenheit zur Beschwerdeergänzung und edierte mit Schreiben vom 27. November 2013 die Akten der IV-Stelle Glarus. Mit Replik vom 10. und 12. Dezember 2013 hielt A.______ an ihren Anträgen fest und reichte ergänzend eine selbst erstellte Dokumentation nach