Des Weiteren basierten die Dauer der ärztlichen Behandlung und die geklagten Dauerschmerzen nicht auf einem somatischen Substrat, sondern überwiegend auf der erfolgten psychischen Überlagerung. Ferner sind auch eine ärztliche Fehlbehandlung, welche die Unfallfolgen erheblich verschlimmert hätte, ein schwieriger Heilungsverlauf und erhebliche Komplikationen nicht ersichtlich.