7.4.4 Ist der Unfall dem mittleren Bereich zuzuordnen, müssen Zusatzkriterien erfüllt sein, damit eine Kausalität zu einer psychischen Gesundheitsbeeinträchtigung angenommen werden kann. Als wichtigste Kriterien sind dabei besonders dramatische Begleitumstände oder eine besondere Eindrücklichkeit des Unfalls, die Schwere oder besondere Art der erlittenen Verletzungen, eine ungewöhnlich lange Dauer der ärztlichen Behandlung, körperliche Dauerschmerzen, eine ärztliche Fehlbehandlung, welche die Unfallfolgen erheblich verschlimmert, ein schwieriger Heilungsverlauf und erhebliche Komplikationen sowie der Grad und die Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit zu nennen (vgl. BGE 115 V 133