Der Unfall ist somit als mittelschwerer im Grenzbereich zu einem leichten einzustufen. | |||||||||| | | |||||||||| | 7.4.4 Ist der Unfall dem mittleren Bereich zuzuordnen, müssen Zusatzkriterien erfüllt sein, damit eine Kausalität zu einer psychischen Gesundheitsbeeinträchtigung angenommen werden kann.