___ und Dr. Y.______ vom 30./31. Juli 2013 geltend, dass sie an einer Läsion der Rotatorenmanschette leide. Die Beschwerdeführerin liess sich im Land Z.______ untersuchen und es wurde von ihrer Schulter ein MRI erstellt. In dem in […] verfassten Bericht stellten Dr. X.______ und Dr. Y.______ bei der Beschwerdeführerin offenbar die Diagnose einer Läsion der Rotatorenmanschette (ICD-10: M75.1), wobei keine Ruptur der Rotatorenmanschette vorliege. | |||||||||| | | |||||||||| | Nach der ICD-10 Klassifikation fallen unter M75.1 Läsionen der Rotatorenmanschette.