durchgeführt wurde, jedoch wurde sie dabei durch die Oberärztin Dr. U.______ überwacht. Der Bericht wurde anschliessend von beiden Ärztinnen verfasst, weshalb es auch diesbezüglich keine stichhaltigen Hinweise gibt, dass den im Bericht gestellten Diagnosen nicht gefolgt werden kann. Radiologisch ist somit keine Zunahme der Degeneration nachweisbar und neurologisch wird ein struktureller Schaden ausgeschlossen. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.2