Sichere Hinweise für das Vorliegen einer radikulären Symptomatik bestünden weder klinisch, radiologisch noch elektrophysiologisch. | |||||||||| | | |||||||||| | In der ärztlichen Beurteilung vom 29. Januar 2013 stellte der Kreisarzt Dr. O.______ fest, dass bei der Beschwerdeführerin neurologisch eine Radikulopathie ausgeschlossen werden könne und eine myofasziale Ursache der Schmerzsymptomatik durch Fachärzte bestätigt worden sei. Im MRI sei weiter unverändert die Diskopathie C6/7 ohne sicheren Kontakt zur Nervenwurzel dargestellt worden.