erneute Zunahme der psychischen Beschwerden nach dem Unfall bei einer rezidivierenden depressiven Störung. Vor dem Unfall habe die Beschwerdeführerin seit Jahren unter rezidivierenden depressiven Störungen gelitten, die nach eigenen Angaben während langer Zeit vor dem Unfall nicht ausgeprägt gewesen seien. Als Unfallfolge sei ohne Zweifel ein Zervikalsyndrom entstanden. Aufgrund der Beschwerden und der Befunde sei es nachvollziehbar, dass die Beschwerdeführerin höchstens eine Arbeitsfähigkeit von 50 % aufweise.