Da ein Kontakt der Diskopathie C6/7 rechts zur Nervenwurzel nicht definitiv bestätigt sei, werde er zur Beurteilung der Unfallfolgen nochmals eine MRI-Untersuchung veranlassen. | |||||||||| | | |||||||||| | In der Folge wurde von der Beschwerdeführerin in der Klinik für Neuroradiologie des Spitals P.______ ein Röntgenbild und ein MRI der Halswirbelsäule erstellt. Im Bericht vom 22. Oktober 2012 führte Prof. Dr. Q.____