Weiter stellte er eine diffuse Schmerzhaftigkeit rechtsseitig bei beidseits tonuserhöhter Schulter-Nackenmuskulatur fest. Die aktive Schulterfunktion sei eingeschränkt, jedoch sei die Rotatorenmanschettenkraft ordentlich, diese löse aber erhebliche Schmerzen aus. Grobkursorisch sei die periphere Neurologie bland. Weiter seien die Diskushernien als überwiegend wahrscheinlich vorbestehend zu werten. Da ein Kontakt der Diskopathie C6/7 rechts zur Nervenwurzel nicht definitiv bestätigt sei, werde er zur Beurteilung der Unfallfolgen nochmals eine MRI-Untersuchung veranlassen.