Dem von Dr. E.______ ausgefüllten Dokumentationsbogen für Erstkonsultation nach kranio-zervikalen Beschleunigungstrauma vom 15. Februar 2012 ist zu entnehmen, dass die angegurtete Beschwerdeführerin beim Unfall den Kopf an der Kopfstütze anprallte und sie sich anschliessend über Kopf- und Nackenschmerzen sowie über Übelkeit beklagte. Die Beschwerdeführerin gab an, dass sie bereits vor dem Unfall Kopfschmerzen als behandlungsbedürftige Beschwerden hatte.