alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Suva. | |||||||||| | | |||||||||| | Die Suva schloss am 21. Juni 2013 auf Abweisung der Beschwerde. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 Mit Replik vom 27. August 2013 ersuchte A.______ um antragsgemässe Entscheidung durch das Verwaltungsgericht; die Suva hielt mit Duplik vom 28. Oktober 2013 an ihrem Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.3 Am 7. und am 21. November 2013 reichte A.______ dem Verwaltungsgericht je eine Stellungnahme ein, wobei letzterer eine technische Unfallanalyse der D.______ beigefügt war. Die Suva nahm dazu am 22. November 2013 Stellung.