und beantragte die Aufhebung des Einspracheentscheids vom 12. April 2013, die Zusprechung einer Invalidenrente von mindestens 50 % und/oder einer Integritätsentschädigung von mindestens 10-50 %, die Gewährung eines Leidens- und Teilzeitabzugs von 25 % sowie die Weitergewährung von Taggeld- und Heilkostenleistungen. Weiter sei festzustellen, dass ihre Beschwerden unfallkausal und/oder allfällige unfallfremde Leiden durch die Unfallfolgen verschlimmert worden seien und es sei ein externes Gutachten einzuholen. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Begründung und Neubeurteilung an die Suva zurückzuweisen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Suva.