Die von A.______ am 25. März 2013 hierauf erhobene Einsprache wies die Suva am 12. April 2013 ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 Dagegen gelangte A.______ am 21. Mai 2013 ans Verwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung des Einspracheentscheids vom 12. April 2013, die Zusprechung einer Invalidenrente von mindestens 50 % und/oder einer Integritätsentschädigung von mindestens 10-50 %, die Gewährung eines Leidens- und Teilzeitabzugs von 25 % sowie die Weitergewährung von Taggeld- und Heilkostenleistungen.