Aktuell arbeitet er als […] (act. 40 S. 2). Sein derzeitiges monatliches Einkommen beläuft sich auf […], zuzüglich einer Spesenentschädigung von […]. Weiter erhält er einen 13. Monatslohn (act. 27 Erw. III.3.). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | bb) A.______ wurde am 23. November 2010 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (1.66 Alkoholgewichtspromille) zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je CHF 120.– sowie zu einer Busse von CHF 1‘800.– verurteilt. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt (act. 6/II/1). Während der Probezeit wurde A.___