___ aufgrund eines vermuteten Ölverlusts ab (act. 6/I/8 13. und 17. Frage) und stellte es in einer Halle der Baufirma […] ein (act. 6/I/7 f. 10. Frage), wo er schliesslich Ölbinder auf den Boden streute (act. 6/I/8 14. Frage) und zudem eine Auffangwanne unter das Fahrzeug stellte (act. 6/I/8 15. Frage). All diese Aktivitäten zeugen von einer rationalen auf Schadenminimierung gerichteten Vorgehensweise. Im Lichte dieser Erwägungen, muss der Einwand von A.______, er habe sich in einem Schockzustand befunden und deshalb seine Meldepflichten unterlassen, als Schutzbehauptung qualifiziert werden.