oftmals wird auch dann gebremst, wenn die Gefahr durch Ausweichen gebannt werden könnte (Schaffhauser, Grundriss des Schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Bd. I, 2. Aufl., N 559). A.______ entschied sich in dieser Situation nach links auszuweichen statt zu bremsen, um eine Kollision mit den Hirschen zu vermeiden. Diese Reaktion ist in der damaligen Lage (gerade Strecke ohne Gegenverkehr) als durchaus adäquat zu bezeichnen, zumal die Wirksamkeit eines Bremsmanövers auf schneematschbedeckter Fahrbahn fraglich ist. Das anschliessende Umfahren der Zaunpfosten am linksseitigen Strassenrand war sodann eine unmittelbare Folge des sachgerechten Ausweichmanövers und daher letztlich unvermeidlich.