bei seinem Ausweichmanöver links über die Fahrbahn hinausschoss und dabei mit den Zaunpfosten kollidierte (act. 53 S. 2). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | c) Der Fahrzeuglenker muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 Abs. 1 SVG). Er muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 VRV [SR 741.11]).