__, mit Eingabe vom 19. Januar 2016 innert Frist (act. 12-14; vgl. indes die nachfolgenden Erwägungen, v.a. E. 6a, betreffend im vorinstanzlichen Verfahren getätigter Zustellungen) Beschwerde beim Obergericht (act. 14). Nach Eingang der vorinstanzlichen Akten (act. 1-13) wurde der Beschwerde mit Präsidialverfügung vom 21. Januar 2016 (act. 16) die aufschiebende Wirkung erteilt und der Gläubigerin mit Schreiben vom 22. Januar 2016 Frist zur Beschwerdeantwort angesetzt (act. 18). Die vom 1. Februar 2016 datierende Beschwerdeantwort (act. 21; act. 22/1-3) wurde der Beschwerdeführerin am 3. Februar 2016 samt Beilagen zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 23). 2. Vorab ist zu prüfen, ob C.____