Kanton Glarus Obergericht Urteil vom 11. Februar 2016 Verfahren OG.2016.00004 A.______ Schuldnerin und Beschwerdeführerin vertreten durch C.______ gegen B.______ Gläubigerin und Beschwerdegegnerin betreffend Konkurseröffnung Das Gericht zieht in Betracht: 1. a) Mit Verfügung vom 6. Januar 2016 eröffnete der Kantonsgerichtspräsident über die Schuldnerin den Konkurs für eine Forderung von CHF 3‘238.35 inklusive Zinsen und bislang aufgelaufene Betreibungskosten (act. 8 und 12). b) Gegen diesen Entscheid erhob die Schuldnerin, vertreten durch C.______, mit Eingabe vom 19. Januar 2016 innert Frist (act.