62d Abs. 2 StGB geboten, sondern auch sachlogisch und zweckmässig, dass im vorliegenden Fall vorgängig zum Entscheid des Beschwerdegegners über die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers – mithin nicht erst zu einem Zeitpunkt, in dem die wesentlichen Weichenstellungen bereits vollzogen sind (Wirthlin, ZBJV 139/2013 S. 420) – neben der Anhörung des Eingewiesenen, der Einholung eines Berichts der Leitung der Vollzugseinrichtung und der Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen auch die Fachkommission anzuhören ist. Dementsprechend hält auch die vorne (E. IV.1) angegebene Rechtsprechung und Lehre allesamt dafür, dass bei der Prüfung der Aufhebung einer stationären