2.3, erwähnten Fall der Prüfung, ob dem Gericht im Sinne von Art. 64b Abs. 1 lit. b StGB die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre therapeutische Behandlung beantragt werden soll (vgl. hierzu auch KGer GR, Beschluss SK1 11 31 vom 12. Oktober 2011, E. 6). Nach dem Gesagten ist es nicht nur aufgrund des Wortlautes von Art.